Als Sondereigentum werden die Teile eines Gebäudes bezeichnet, die einem einzelnen Wohnungseigentümer ausschließlich zugeordnet sind und von ihm grundsätzlich allein genutzt werden können. Dazu gehören insbesondere die Räume einer Eigentumswohnung sowie gegebenenfalls weitere abgeschlossene Bereiche, beispielsweise Keller- oder Abstellräume, sofern diese ausdrücklich als Sondereigentum ausgewiesen sind.
Welche Gebäudeteile zum Sondereigentum gehören, ergibt sich insbesondere aus der Teilungserklärung und dem dazugehörigen Aufteilungsplan. Das Sondereigentum ist untrennbar mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden.
Die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist vor allem bei Fragen der Nutzung, Instandhaltung, Instandsetzung und bei baulichen Veränderungen von Bedeutung. Innerhalb seines Sondereigentums kann ein Eigentümer grundsätzlich eigenständig entscheiden. Grenzen bestehen jedoch insbesondere dort, wo gemeinschaftliches Eigentum betroffen ist oder anderen Wohnungseigentümern über das zulässige Maß hinaus Nachteile entstehen.
Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung sind Sie für zahlreiche Aufgaben rund um die Verwaltung Ihres Sondereigentums verantwortlich. Da Sie für eine ordnungsgemäße Sondereigentumsverwaltung über spezielle Kenntnisse und freie Zeit verfügen müssen, stehen wir Ihnen mit unserem Know-how und unserer individuell buchbaren Unterstützung gerne zur Verfügung.
Unsere Sondereigentumsverwaltung umfasst unter anderem folgende, individuell buchbare Leistungen: