Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Maklerverträge mit Kiepenkerl-Immobilien. Individuelle Vereinbarungen im Maklervertrag gehen diesen AGB vor. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Vorschriften uneingeschränkt.

1. Tätigkeit von Kiepenkerl-Immobilien

Kiepenkerl-Immobilien weist Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Immobilien nach und/oder vermittelt solche Verträge. Hierzu gehören insbesondere Kauf-, Miet- und Pachtverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie sonstige Immobilien. Art und Umfang der geschuldeten Maklerleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag und den dazugehörigen Vereinbarungen.

2. Zustandekommen des Maklervertrages und Textform

Ein Maklervertrag kommt nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen zustande. Soweit der Maklervertrag den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus betrifft, bedarf er gemäß § 656a BGB der Textform. Die Einbeziehung dieser AGB richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

3. Maklerprovision

Ein Anspruch auf Maklerprovision besteht nur, wenn eine Provisionspflicht wirksam vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs erfüllt sind. Die konkrete Höhe und der jeweilige Provisionsschuldner ergeben sich aus dem Maklervertrag, dem Exposé oder einer sonstigen wirksamen Vereinbarung.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucher gelten insbesondere die §§ 656a bis 656d BGB. Bei der Vermittlung von Wohnraum gelten die zwingenden Vorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes.

4. Vermietung

Bei der Vermittlung von Wohnraum wird eine Provision nur im gesetzlich zulässigen Umfang und gegenüber demjenigen erhoben, der nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Zahlung verpflichtet werden darf.

Bei der Vermittlung von Gewerberaum oder sonstigen nicht dem Wohnungsvermittlungsgesetz unterliegenden Miet- oder Pachtverhältnissen richtet sich die Provision nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

5. Entstehung und Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht, wenn infolge der vertragsgemäßen Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von Kiepenkerl-Immobilien der beabsichtigte Hauptvertrag wirksam zustande kommt und die weiteren gesetzlichen sowie vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Fälligkeit richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Soweit für die Fälligkeit besondere gesetzliche Voraussetzungen gelten, insbesondere nach § 656d BGB, bleiben diese unberührt.

6. Angaben und Angebote

Objektangaben und sonstige Informationen beruhen regelmäßig auf Mitteilungen der Eigentümer, Vermieter oder sonstiger Dritter. Kiepenkerl-Immobilien prüft diese Angaben nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich eine Prüfungspflicht aus den Umständen ergibt.

Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Irrtum und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.

7. Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen

Von Kiepenkerl-Immobilien übermittelte Objekt- und Vertragsinformationen sind für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht dazu dienen, eine vereinbarte Provisionspflicht zu umgehen.

Führt eine unbefugte Weitergabe nachweislich dazu, dass Kiepenkerl-Immobilien ein Provisionsanspruch entgeht, können Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen.

8. Wirtschaftlich entsprechender Hauptvertrag

Der Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertiger Hauptvertrag zustande kommt, sofern zwischen der Maklerleistung und dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag der erforderliche wirtschaftliche und ursächliche Zusammenhang besteht.

Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls.

9. Vorkenntnis

Ist dem Kunden die von Kiepenkerl-Immobilien nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, soll er Kiepenkerl-Immobilien hierüber möglichst unverzüglich informieren.

Die gesetzlichen Anforderungen an Entstehung und Nachweis eines Provisionsanspruchs bleiben hiervon unberührt. Allein das Unterlassen einer Mitteilung begründet keine unwiderlegbare Vermutung fehlender Vorkenntnis.

10. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt Kiepenkerl-Immobilien die für die Durchführung des Maklerauftrags erforderlichen Angaben und Unterlagen nach bestem Wissen vollständig und richtig zur Verfügung.

Bei einem wirksam vereinbarten Alleinauftrag gelten die im jeweiligen Maklervertrag festgelegten Pflichten. Individuelle Vereinbarungen über Laufzeit, Eigenbemühungen und die Einschaltung weiterer Makler bleiben maßgeblich.

11. Doppeltätigkeit

Kiepenkerl-Immobilien darf – soweit gesetzlich zulässig und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht – auch für die andere Vertragsseite tätig werden.

Gesetzliche Pflichten zur Unparteilichkeit, Interessenwahrung und Offenlegung sowie zwingende Vorschriften über die Verteilung von Maklerkosten bleiben unberührt.

12. Umsatzsteuer

Soweit auf die vereinbarte Maklerprovision Umsatzsteuer anfällt, wird sie in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe berechnet.

Ist im Maklervertrag oder Exposé eine Provision einschließlich Umsatzsteuer angegeben, gilt der dort genannte Gesamtbetrag bzw. Prozentsatz nach Maßgabe der Vereinbarung.

13. Haftung

Kiepenkerl-Immobilien haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Für Leistungen rechtlich selbstständiger Dritter haftet Kiepenkerl-Immobilien nicht allein aufgrund einer Empfehlung oder Kontaktvermittlung; eigene Auswahl-, Aufklärungs- oder sonstige gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung und – soweit einschlägig – aus gesonderten Datenschutzinformationen.

Diese AGB begründen keine über die gesetzlichen oder gesondert vereinbarten Zwecke hinausgehende Einwilligung in die Datenverarbeitung.

15. Individuelle Vereinbarungen und Änderungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Mündliche Individualabreden bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wirksam.

16. Unwirksame Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

17. Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Kiepenkerl-Immobilien als Gerichtsstand vereinbart werden.

18. Verbraucherstreitbeilegung

Kiepenkerl-Immobilien ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 26.09.2026

 

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