Gerne übernehmen wir für Sie die sachkundige Bewertung Ihrer Immobilie. Profitieren Sie dabei von unserer Wertermittlungs-Sachkenntnis einerseits und unserer profunden Kenntnis des Münsterländer Immobilienmarktes durch unsere jahrzehntelange Markterfahrung andererseits. Kontaktieren Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren individuellen Beratungstermin.
KEINE BEWERTUNG OHNE BESICHTIGUNG
Während des Ortstermins gehen wir unsere Checkliste mit den Objektunterlagen durch. Viel Zeit und damit auch Geld lässt sich sparen, wenn diese Unterlagen bereits vorliegen. Meistens versorgen uns unsere Auftraggeber mit zwei oder drei Bauordnern, in denen die Objektunterlagen abgeheftet sind. Die Ordner nehmen wir mit ins Büro und fertigen dort von den benötigten Unterlagen Kopien an. Anschließend erhalten Sie die Originale zurück. Wenn Auftrag und Vollmacht unterzeichnet sind, folgt die Objektaufnahme: Vom Keller bis zum Dach, alle Nebengebäude und natürlich auch außen.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Die Wertermittlung von Immobilien weist im Unterschied zur Wertermittlung von beweglichen Sachen ein bedeutendes Merkmal auf. Allein schon durch ihre Lage, ist jede zu bewertende Immobilie einzigartig, ein Unikat.
Wenn es also keine zwei genau gleichen Immobilien gibt, so gestaltet sich auch die Ermittlung des Verkehrswerts unter Umständen als anspruchsvoll. Im Rahmen von Verkaufsgesprächen, oder als Grundlage für Kreditverhandlungen, ist deshalb die Verkehrswertermittlung der Immobilie erforderlich. Der Verkehrswert wird laut § 194 BauGB definiert, als der „Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Künftige Entwicklungen fließen also nicht in die Verkehrswertermittlung ein.
Welches Wertermittlungsverfahren kommt zum Einsatz?
Drei Verfahren sind laut Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV zur Verkehrswertermittlung zulässig:
- Vergleichswertverfahren, Bodenwertermittlung
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
Welches Verfahren für Ihre Immobiliebewertung Einsatz findet hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne erläutern wir Ihnen dies bei einen Besprechnungstermin.
CHECKLISTE UNTERLAGEN
Grundsätzlich hat der Auftraggeber für die Gutachtenerstellung mindestens nachfolgende Unterlagen bereitzustellen:
- aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bewilligunsurkunden zu eingetragenen Rechten und Belastungen
- aktueller Auszug aus der Katasterkarte / Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
- Bauzeichungen, Baubeschreibungen, Baugenehmigungen
- Aufstellung über die Wohnflächen und Rauminhalte
- Angaben zu durchgeführten Renovierungen und Modernisierungen
- ggf. Mietverträge, Auflistung der Mieteinnahmen, Ertragsaufstellung, Angaben zu den vom Mieter durchgeführten baulichen Maßnahmen
- bei Eigentumswohnungen eine Kopie der Teilungserklärung, evtl. Nachträge, Gemeinschaftsordnung, Beschlussprotokolle, Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftsplan, Kontaktdaten Verwalter
- Sonstige Angaben: Mängel, Schäden, Kaufvertrag, Prospekt des Bauträgers, Gebäudehistorie, Leerstand etc.
Sollte die Beschaffung der benötigten Informationen und Unterlagen Schwierigkeiten bereiten, unterstützen wir Sie gerne. Zum Beispiel mit einem kostengünstigen Aufmaß und der Berechnung der Wohnfläche.