Die Grunderwerbsteuer ist zum 01.01.2015 in Nordrhein-Westfalen auf satte 6,5 % gestiegen. Damit langt das Land richtig hin und füllt sich so das Steuersäckle.
Aber Achtung beim Immobilienkauf!
Es gibt Mitbewerber, die lassen sich die Courtage gern in den notariellen Kaufvertrag schreiben. Dadurch - so meinen sie - erhalten sie mehr Rechtssicherheit bei der Einforderung der fälligen Courtage.
Davon können wir jedoch nur dringend abraten! Steht die Courtage im Kaufvertrag, dann schlägt das Finanzamt gnadenlos zu und besteuert die Courtage mit. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass die Maklerkosten nicht im Kaufvertrag aufgeführt werden, weder in prozentualer, noch in betragsmäßiger Angabe.
Keine Auswirkungen hat es, wenn der Name des Maklers im Kaufvertrag genannt ist. Sätze wie „Der Verkauf kam durch die Vermittlung von Kiepenkerl-Immobilien Dipl.-Ing. Frank Wahlert zustande“ sind risikolos.