Vermieter u. Verkäufer aufgepasst

Neue EnEV ab 01.05.2014 - Neue Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Besonders wichtig ist es für Vermieter und Verkäufer, dass zentrale Kennziffern aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige aufgeführt werden müssen. Auch muss der Vermieter, Verkäufer oder Makler den Energieausweis dem Interessenten zum Zeitpunkt der Besichtigung aktiv zeigen.


Folgende Punkte müssen in der Immobilienanzeige ausgeführt werden:

 

 

 


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Immowelt-Partner Kiepenkerl-Immobilien Dipl.-Ing. Frank Wahlert

 

 

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