Mit einer falschen Wohnflächenangabe kann Vermietern großer Ärger ins Haus stehen. Die korrekte Wohnflächenberechnung hat daher große Bedeutung. Erst im November 2015 kippte der Bundesgerichtshof (BGH) die bisherige 10%-Regelung. Ab sofort ist nur die tatsächliche Wohnfläche rechtsgültig.
"Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht."
Ist die Wohnung z.B. 12% kleiner, als im Mietvertrag angegeben, so kann die Miete um 12% gekürzt werden. Dies gilt sogar rückwirkend für bereits geleistete Mietzahlungen.
Damit es nicht soweit kommt, unterstützen wir Sie, durch unserer Expertise und moderne Messgeräte, bei der Ermittlung der richtigen Wohnfläche.