Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das die Erstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb zum Gegenstand hat. Der Bauträger baut mit eigenen Mitteln oder dem Geld von Gläubigern. Häufig beginnt er mit dem Bau, nachdem er zwei Drittel seiner Objekte abgesetzt hat.
Dies kann u. U. ein hohes Risiko darstellen, wenn er nicht für alle begonnenen Bauprojekte Interessenten findet.
Prüfen Sie die Seriosität und Bonität des Bauträgers.
- Fordern Sie daher vom Bauträger eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauphase.
- Fordern Sie daher vom Bauträger eine Gewährleistungsbürgschaft für die Zeit nach der Fertigstellung (Der Bauträger muss seiner fünfjährigen Gewährleistungspflicht auf verdeckte Mängel nachkommen).
Beide Bürgschaften sollte der Bauträger von seiner Bank bekommen. Aber Achtung: Will die Bank nicht für diesen Bauträger bürgen, ist dies häufig ein Zeichen dafür, dass der Bauträger evtl. zu unerfahren ist oder keine gute Bonität besitzt. Einen ähnlichen Schutz wie eine Bankbürgschaft bietet die Baugarantie- bzw. Baufertigstellungversicherung. Sie wird vom Bauträger abgeschlossen. Die Baugarantieversicherung gewährleistet, dass die Immobilie auf jeden Fall zum vereinbarten Preis fertig gestellt wird, wenn der beauftragte Bauträger insolvent wird. Die Kosten für diese Versicherung liegen bei ca. 1,5 % der Bausumme.
Prüfen Sie auch folgende Punkte:
- Informationen zur Identität des Bauträgers bzw. der Gesellschafter (gibt es ein Büro oder nur eine Briefkastenadresse).
- Erfahrung des Unternehmens: Handelt es sich um ein neues oder um ein alteingesessenes, renommiertes Unternehmen?
- Referenzen und Ruf des Unternehmens: Lassen Sie sich Referenzobjekte innerhalb der letzten fünf Jahren benennen, die Ihnen Aufschluss über die Kundenzufriedenheit geben. Fragen Sie direkt bei den Käufern nach, ob und welche Probleme beim Bau aufgetreten sind. Schauen Sie sich gerade im Bau befindliche Immobilien des Bauträgers an. Vorsicht ist geboten, wenn der Bauträger sich weigert, Referenzobjekte zu benennen oder eine Qualitätskontrolle durch einen externen Sachverständigen zu gestatten.
Checklisten, Vertragsprüfungen und baubegleitende Qualitätskontrollen bietet z.B. der Bauherren-Schutzbund (www.bsb-ev.de)
- Sicherheiten des Bauträgers im Falle einer Insolvenz
- Bonität des Bauträgers
- Detaillierte Bau- und Leistungsbeschreibung im Vertrag, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten vereinbaren
Wie vertrauenserweckend der von Ihnen ausgewählte Bauträger ist, lässt sich letztendlich auch anhand des Vertrages ablesen. Die Bau- und Leistungsbeschreibungen sollten so genau wie möglich sein und wenig Spielraum für Interpretationen bieten. Neben der Qualität der verwendeten Baustoffe sollten möglichst viele Details und Ausstattungsmerkmale verbindlich und ausführlich beschrieben sein. Wichtig ist auch die Vollständigkeit der aufgeführten Leistungen.
Denn: Was nicht im Vertrag steht, ist auch nicht Bestandteil und kostet extra.
Nebenabsprachen müssen notariell beglaubigt werden, da sie sonst keinen Bestand haben. Den besten Schutz bietet die Makler- und Bauträgerverordnung MaBV als Vertragsbasis.