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Immonet und Immowelt fusionieren

Die Immobilienportale Immonet und Immowelt fusionieren.

Axel Springer führt die Immobilienportale Immonet und Immowelt zusammen und greift so den Marktführer ImmobilienScout24 an. Die beiden Immobilienportale sollen in Zukunft gemeinsam in einer neuen Immowelt Holding AG geführt werden, teilte Springer mit. Das Portal Immonet gehört schon zum Medienhaus. Insgesamt werden die Immobilienportale mit 420 Millionen Euro bewertet. Axel Springer Digital Classifieds zahle etwa 131 Millionen Euro an die bisherigen Immowelt-Besitzer. Springer will mit dem gemeinsamen Portal seine Position gegenüber der Münchner Scout24 Holding stärken. Die Kartellbehörden müssen den Plänen jedoch noch zustimmen.

Als Premium-Partner der immowelt AG sind wir sehr gespannt, welche Folgen die Fusion für den Immobilienmarkt und uns als Immobilienmakler hat.

 

 

Vermieter aufgepasst: Beweissichere Zustellung

Sie haben Ihrem Mieter die anstehende Mieterhöhung per Einschreiben gegen Rückschein zugesandt. Was ist aber, wenn der Mieter zwar die Benachrichtigung über den Zustellungsversuch erhalten hat, aber das zugesandte Schriftstück nicht abholt?

Das interessante Urteil (vom 19.09.2013 - Az. 423 C 16401/13) des Amtsgerichts München sollten Sie daher kennen.

Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung, so muss er beweisen, dass und wann das Verlangen zugegangen ist. Wird das Erhöhungsverlangen mittels Einschreiben mit Rückschein versandt, ist es weder mit Einwurf des Benachrichtigungsscheins oder nach Ablauf der Lagerfrist zugegangen, wenn es tatsächlich nicht abgeholt wurde. Ein erneutes Erhöhungsverlangen im Schriftsatz muss direkt an den Mieter gerichtet sein.

 

Eine günstigste und sichere Möglichkeit, das Schreiben dem Mieter beweissicher zuzustellen, ist die Zustellung durch einen Boten. Allerdings sollte der Bote das Schreiben vorher gelesen haben, damit er bezeugen kann, dass er dem Mieter das richtige Schreiben zugestellt hat. Anschließend sollte der Bote zur Beweissicherung ein Zustellprotokoll ausfüllen. Ein solches Protokoll stellen wir Ihnen hier gerne zum Download bereit.

 

 

 

Urheberrechtsverletzungen

In der letzten Zeit haben wir leider vermehrt Verletzungen gegen unsere Urheberrechte feststellen müssen. Das betrifft sowohl die unerlaubte Nutzung unserer Fotos und Grafiken, als auch die unerlaubte Nutzung von Texten.

Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie sind vergleichbar mit einem Diebstahldelikt.

Wir werden daher jede unerlaubte Veröffentlichung und Verwertung unserer Fotos, Videos, Grafiken und Texte anwaltlich verfolgen lassen.

Hier finden Sie Informationen zum Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

 

Eine Immobilie vom Bauträger

Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das die Erstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb zum Gegenstand hat. Der Bauträger baut mit eigenen Mitteln oder dem Geld von Gläubigern. Häufig beginnt er mit dem Bau, nachdem er zwei Drittel seiner Objekte abgesetzt hat.

Dies kann u. U. ein hohes Risiko darstellen, wenn er nicht für alle begonnenen Bauprojekte Interessenten findet.

Prüfen Sie die Seriosität und Bonität des Bauträgers.

Vermieterbescheinigung

Vor über einem Jahrzehnt wurde sie abgeschafft, doch ab November 2015 ist Sie wieder da, die Vermieterbescheinigung.
Ab 01.11.2015 müssen Vermieter ihren Mietern schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen. Vermieter sind dann verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken und dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

Die Bestätigung muss Namen und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.

Vermietern, die die Bescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellen, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 €. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € rechnen.

Download: Meldebestätigung (pdf)

Grunderwerbsteuer sparen

Die Grunderwerbsteuer ist zum 01.01.2015 in Nordrhein-Westfalen auf satte 6,5 % gestiegen. Damit langt das Land richtig hin und füllt sich so das Steuersäckle.

Aber Achtung beim Immobilienkauf!


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Immowelt-Partner Kiepenkerl-Immobilien Dipl.-Ing. Frank Wahlert

 

 

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