Bieterverfahren

Bieterverfahren

Das Bieterverfahren ist eine zeitgemäße Vermarktungsform für Kaufimmobilien. Sie ist nicht zu verwechseln mit der “Auktion“ oder der “Versteigerung“, da für den Verkäufer kein Zwang zum Abschluss des Geschäftes besteht.

Das Bieterverfahren beginnt mit der intensiven Bewerbung der Immobilie für einen offenen Besichtigungstermin (open house), zu dem die Interessenten erscheinen.

In der Regel wird bei diesem offenen Besichtigungstermin aber noch nicht geboten. Die Interessenten haben Zeit Ihr Gebot bis zu einem festgelegten Zeitpunkt abzugeben.

Ablauf

  • Alle Interessierten erhalten auf Wunsch ein Exposé der Immobilie. Im Exposé ist jedoch kein Kaufpreis aufgeführt (evtl. ist eine Mindestpreisvorstellung angegeben).

  • Nur am offenen Besichtigungstermin ist es möglich, die angebotene Immobilie in Augenschein zu nehmen.

  • Weder vor noch während der offenen Besichtigung wird von unserer Seite ein konkreter Preis genannt oder entsprechende Hinweise gegeben.

  • Nach dem offenen Besichtigungstermin steht es den Interessenten frei ein Kaufgebot abzugeben.

  • Für eine gültige Gebotsabgabe ist unbedingt unser Gebotsformular, welches wir den Interessenten beim offenen Besichtigungstermin ausgehändigt haben, zu verwenden

  • Die Angebotsfrist endet normalerweise 10 Tage nach der offenen Besichtigung. Das genaue Ende der Angebotsfrist ist auf unserem Gebotsformular angegeben.

  • Während die Angebotsfrist läuft, werden alle Bieter über das aktuelle Höchstgebot per E-Mail und/oder Internet benachrichtigt.

  • Jeder Bieter erhält damit die Möglichkeit, innerhalb der Angebotsfrist, das ihm nun bekannte Höchstgebot zu überbieten. Haben am Ende der Angebotsfrist zwei oder mehrere Bieter ein gleich hohes Kaufgebot abgegeben haben, erhalten diese letztmalig die Gelegenheit ihr vorheriges Gebot zu erhöhen. Bei erneuter Gleichheit der Gebotshöhe liegt die Entscheidung beim Eigentümer, welchem Bieter er den Vorzug gibt.

  • Die Erhöhung des Gebotspreises muss in Schritten von mindestens 2.000,00 € erfolgen.

  • Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Eigentümer, ob er das Höchstgebot akzeptieren möchte, oder nicht.

  • Werden sich Eigentümer und Höchstbietender im weiteren Verlauf der Kaufverhandlungen einig, erfolgt eine Übertragung des Eigentums durch Abschluss des notariellen Kaufvertrages.

 

TIPP

Kaufinteressenten sollten unbedingt schon im Vorfeld der geplanten Bietabsichten Ihre Immobilienfinanzierung abgeklärt und gesichert haben! Reichen Sie deshalb bitte mit Gebotsabgabe auch die Finanzierungszusage Ihres Kreditinstituts bzw. einen Kapitalnachweis ein.


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